Die Honorare der Tierärzte werden in einer Gebührenordnung festgelegt („GOT“). Dies ist ein Bundesgesetz, das somit jederman zugänglich ist. Der Zweck dieser Gebührenordnung ist es, die gesamte Leistungserbringung zu beschreiben. Im Gegensatz zur Verkaufsgebühr sind hier alle Dienstleistungen einzeln aufgelistet.
Natürlich rechnen wir nach der GOT ab. Die GOT erlaubt den „ein-, zwei- und dreifachen Satz“. Zum Beispiel: Laut GOT kostet eine allgemeine Untersuchung eines Hundes oder einer Katze: 23,62 € zzgl. MwSt., im Mittelsatz 47,24 € und maximal 70,86 €. Ein Unter- oder Überschreiten ist nicht erlaubt. Der dreifache Satz ist vom Gesetzgeber eher für Nächte und die Wochenenden vorgesehen und der einfache Satz ist landesweites Minimum. Das Gesetz staffelt auch „nach örtlichen Gegebenheiten“, auf dem Dorf also anders als in Frankfurt.
Wir berechnen regulär bei fast allen unseren Leistungen den mittleren Satz.
(Sonntags und zu den Notdienstzeiten (z. B. Samstag nach 18:30 Uhr) rechnen wir ebenfalls nach der GOT ab. Zu diesen Zeiten fällt eine zusätzliche Notdienstgebühr i. H. v. 50 € zzgl. MwSt. an.
Am Beispiel der allgemeinen Untersuchung der Katze: Wir berechnen sie mit netto 23,62 €. Wir wollen gemeinsam arbeiten, und zwar langlebig und zu beiderseitigem Vorteil.
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